Anträge auf Zuwendungen aus der Jugendstiftung des Bistums Trier
Die im Jahr 2008 gegründete Jugendstiftung des Bistums Trier schüttet zweimal im Jahr Fördergelder aus.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die Stiftung fördert pädagogische, diakonische, pastorale und liturgische Vorhaben in der Jugendhilfe,
- die das verantwortliche Denken und Handeln junger Menschen auf der Grundlage christlicher Nächstenliebe und freiheitlich demokratischer Verantwortung entwickeln,
- die die christliche Botschaft jungen Menschen in ihrem Lebenskontext nahebringen und
- die das ehrenamtliche Engagement für die Jugend stärken und ausbauen.
Wer kann Mittel beantragen?
Pfarreien, katholische Jugendverbände und Jugendorganisationen, Offene Häuser und andere Einrichtungen in katholischer Trägerschaft.
Welche Bedingungen sind zu beachten?
Die Förderhöchstsumme der Jugendstiftung des Bistums Trier beträgt für eine Maßnahme 1.000 Euro.
Maßnahmen, die durch eine kirchliche oder staatliche Regelförderung ausreichend finanziert sind, werden nicht bezuschusst (z. B. Ferienfreizeiten, Gruppenleiterschulungen, etc.). Es werden keine Maßnahmen bezuschusst, die bereits durchgeführt wurden. Der Antrag ist also vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Wie müssen die Mittel beantragt werden?
Die Mittel sind formlos zu beantragen. Dem Antrag ist eine inhaltliche Beschreibung der Maßnahme beizulegen, die die Förderung begründet.
Dem Antrag ist ebenfalls eine Finanzierungsübersicht beizulegen, die alle kalkulierten Einnahmen und Ausgaben aufweist.
Die Anträge sind bis zum 15. März und bis zum 15. September eines jeden Jahres einzureichen an:
Abteilung Jugend (ZB 1.6)
Jugendstiftung
Mustorstraße 2
54290 Trier
Rückfragen sind möglich unter Telefon 0651 9771-201, E-Mail: jugend(at)bgv-trier.de.
Zur Planungssicherheit für die Antragsteller sei folgender Hinweis gegeben: Die Zuwendungsbescheide für das Verfahren ergehen Mitte April beziehungsweise Mitte Oktober eines jeden Jahres.
Broschüren
Broschüren
Prävention sexualisierter Gewalt
Die vorliegende Arbeitshilfe informiert über Änderungen zum Bundeskinderschutzgesetz und hilft bei der Umsetzung dessen, was nun für ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit zu tun ist. Die Kapitel eins bis drei liefern Hintergrundinformationen über sexualisierte Gewalt, Elemente der Präventionsarbeit und das oben bereits genannte Bundeskinderschutzgesetz und seine Inkraftsetzung. In Kapitel vier und fünf gibt es ganz konkrete Handlungsschritte, die als Haupt- und Ehrenamtliche wichtig sind. In Kapitel sechs und sieben sind nützliche Links und Kontaktadressen sowie wichtige Dokumente zusammengefasst.
Kinder schützen
Die Infobroschüre „Kinder schützen“ für (ehrenamtliche) Gruppenleiter_innen in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit können auch bei der Abteilung Jugend bestellt werden.
Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit
Informationen/Anregungen/Arbeitsmaterialien
Diese Broschüre soll einen Beitrag dazu leisten, Ferienfreizeiten, Gruppenstunden und andere Aktivitäten in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit noch sicherer zu machen, um den Teilnehmenden unvergesslich schöne Erlebnisse zu ermöglichen. Diese Materialien sensibilisieren für die Rechte von Mädchen und Jungen. Sie regen zum Nachdenken über Veränderungen an; zum Beispiel wenn es darum geht, Spiele so zu gestalten, dass sie die Rechte und Bedürfnisse der Teilnehmenden achten. Inhalt: Kinderrechte, Schulung von Leitungsteams, Wimmelbilder, Checklisten, Verpflichtungserklärung, Verbesserungsmanagement, Elternarbeit, Materialien. Die Broschüre kann auch bei der Abteilung Jugend direkt bezogen werden.
Rechts- und Versicherungsfragen
Diese Arbeitshilfe richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Trier, die Kinder- und Jugendgruppen, Tagesausflügen und Ferienfreizeiten leiten oder als Betreuungspersonen tätig sind. Sie behandelt ein Thema, das jede und jeden betrifft und einige Kenntnisse für die verantwortungsvolle Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verlangt.
Die Online-Arbeitshilfe wird regelmäßig aktualisiert (Stand August 2022).
Ministrantenpastoral
Schulungsarbeit im Bistum Trier – Baustein „Schutz des Kindeswohls“<
Das Handbuch (+ CD) „Schutz des Kindeswohls“ für die Schulungsarbeit im Bistum Trier kann bei der Abteilung Jugend bezogen werden.
Das Handbuch will einen Beitrag leisten, wichtige Grundlagen für die Schulungsarbeit aufzuzeigen und gemeinsame Qualitätsstandards für die Ausbildung im Bistum Trier zu entwickeln. Es richtet sich an hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter_innen in Schulungsteams, die Schulungen planen und durchführen. Neben einigen grundlegenden Gedanken zu Ausbildungszielen und Ausbildungsverfahren für ehrenamtliche Mitarbeiter_innen enthält das Handbuch außerdem Methoden für die Durchführung von Schulungen, mit denen situationsgerechte Schulungsmaßnahmen konzipiert werden können.
Die in diesem Handbuch beschriebenen Inhalte erfüllen die inhaltlichen Qualitätsstandards der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland zum Erwerb der Jugendleiterkarte (Juleica).
Das Handbuch für die Schulungsarbeit + CD-Rom mit Methodensammlung und Arbeitsblättern zum Handbuch kann bei der Abteilung Jugend angefordert werden.
Kirche der Jugend
Rahmenrichtlinien - Diözesane Eckpunkte für die Kirchen der Jugend im Bistum Trier
Die Broschüre kann bei der Abteilung Jugend bezogen werden.
Kinder- und Jugendhilfe
Die katholische Kirche ist einer der großen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Beim ersten diözesanen Tag der Jugendhilfe im November 2009 haben sich die Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe in katholischer Trägerschaft im Bistum Trier auf Leitlinien und Eckpunkte ihrer Arbeit verständigt. Die wurden von der Bistumsleitung im August 2010 verabschiedet. Sie bieten eine Vergewisserung darüber, auf welchem Fundament kirchliches Handeln in der Kinder- und Jugendhilfe steht und was ihr pastoraler und gesellschaftlicher Auftrag ist. Die Leitlinien tragen zur Formulierung von Entscheidungskriterien für das politische Handeln der katholischen Akteure bei. Sie formulieren Optionen, die die Richtschnur der jugendhilfepolitischen Aktivitäten der katholischen Vertreter_innen in den Gremien und Ausschüssen bilden. Darüber hinaus gibt der Text Anregungen für die Arbeit der Einrichtungen und Dienste, worin Schwerpunkte des Engagements katholischer Kinder- und Jugendhilfe liegen.
Die Broschüre „Kinder- und Jugendhilfe - Leitlinien und Eckpunkte für die Kinder- und Jugendhilfe in katholischer Trägerschaft im Bistum Trier“ kann bei der Abteilung Jugend bezogen werden.
Verhaltensdkodex
Der Verhaltenskodex der Abteilung Jugend im Bistum Trier setzt klare Verhaltensregeln zur Sicherstellung fachlich adäquaten Nähe-Distanz-Verhätnisses und eines respektvollen Umgangs zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit Kindern und Jugendlichen.
Der Verhaltensodex gilt für alle hauptberuflichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden der Abteilung 1.6 "Jugend" im Bistum Trier: