Das Bildungspaket ‚Leistungen für Bildung und Teilhabe’ vom 01.01.2011 besteht auch aus ‚Leistungen zur gesellschaftlichen Teilhabe’. Diese Leistungen stehen in Höhe von 10 € monatlich für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern oder vergleichbar angeleiteten Aktivitäten der kulturellen Bildung und Teilnahme an Freizeiten zur Verfügung. Hierunter fallen auch alle Aktivitäten der Kirchlichen Jugend(verbands)arbeit.
Es gilt nur für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres und muss gesondert beantragt werden.
Wer ist leistungsberechtigt?
Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe besteht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Bezug von Sozialgesetzbuch (SGB) II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) Sozialhilfe nach dem SGB XII Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (Kinder-) Wohngeld Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz Ausschluss: Wenn Anspruch auf BAFÖG oder Berufsausbildungsbeihilfe besteht. Ausnahmen im Einzelfall nur bei besonderer Härte
Wer ist antragsberechtigt?
Personensorgeberechtigte für ihre Kinder Leistungsberechtigte junge Erwachsene, junge Volljährige sind selber antragsberechtigt Quelle: BDKJ Trier: Informationen zum „Bildungs- und Teilhabepaket“ anhand von Informationen aus dem DiCV Trier/Abt. Soziale Sicherung u. Integration
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