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Jugendpolitik

Jugendpolitik

Im Sozialgesetzbuch ist die Kirche als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt (§ 75 Abs. 3 SGB VIII). Auf dieser Grundlage verantworten die katholischen Einrichtungen und Dienste eine vielgestaltige Kinder- und Jugendhilfelandschaft. Für den Bereich der Fachstellen Jugend bedeutet das, dass wir partizipative und demokratische Strukturen und Arbeitsformen der Jugendarbeit fördern und unterstützen.

Wir koordinieren die Jugendhilfepolitik der katholischen Einrichtungen und Träger in den Runden Tischen und vertreten deren Interessen in den Jugendhilfeausschüssen. In der Regel haben wir das Mandat der katholischen Kirche in den Jugendhilfeausschüssen inne und beraten MandatsträgerInnen katholischer Einrichtungen und Träger. Wir nehmen jugendpolitische und gesellschaftspolitische Entwicklungen wahr, sorgen innerkirchlich und außerkirchlich für die nötigen Diskussionen und fordern Positionen ein.