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Bistum Trier

Kirchlicher Jugendplan

Welche Maßnahmen werden eigentlich in welcher Höhe gefördert? 

Einen Überblick gibt Dir die Broschüre  Förderrichtlinien Bistum Trier, hier findest Du alle Informationen die Du brauchst.

Nach Abschluss der Maßnahme, sendest Du den ausgefüllten Förderantrag  per Post folgende Adresse:

Bischöfliches Generalvikariat I Abteilung Jugend I Claudia Traut I Weberbach 70 
54290 Trier

Sonderurlaub

Sonderurlaub für Jugendgruppenleiter*innnen im Saarland (gemäß Gesetz Nr. 1412 vom 08. Juli 1998)

Der Antrag kann mit den entsprechenden Daten formlos bei der BDKJ-Landesstelle Saar, Ludwig-Karl-Balzer-Allee 5, 66740 Saarlouis gestellt werden.

Detailierte Informationen finden Sie HIER

Jugendstiftung

UNSERE ZIELE
Die Stiftung fördert pädagogische, diakonische, pastorale und liturgische Vorhaben und Projekte in der Jugendarbeit, die das verantwortliche Denken und Handeln junger Menschen auf der Grundlage christlicher Nächstenliebe und freiheitlicher demokratischer Verantwortung entwickeln, die die christliche Botschaft jungen Menschen in ihrem Lebenskontext nahebringen und die das ehrenamtliche Engagement für die Jugend stärken und ausbauen.

ANTRAGSTELLER
Antragsteller sind Pfarreien, katholische Jugendverbände und Jugendorganisationen, Offene Häuser und andere Einrichtungen in katholischer Trägerschaft.

GESUCHT WERDEN STIFTER
Menschen, die eine Stiftung unterstützen, setzen Zeichen. Stifter und Zustifter setzen Zeichen der Hoffnung, der Solidarität und des Glaubens an die Zukunft. Gerade junge Menschen brauchen diese Zeichen.

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