Die Förderhöchstsumme der Jugendstiftung des Bistums Trier beträgt für eine Maßnahme 1.000 Euro.
Maßnahmen, die durch eine kirchliche oder staatliche Regelförderung ausreichend finanziert sind, werden nicht bezuschusst (z. B. Ferienfreizeiten, Gruppenleiterschulungen, etc.). Es werden keine Maßnahmen bezuschusst, die bereits durchgeführt wurden. Der Antrag ist also vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Jugendstiftung
Welche Bedingungen sind zu beachten?
Wie müssen die Mittel beantragt werden?
Die Mittel sind formlos zu beantragen. Dem Antrag ist eine inhaltliche Beschreibung der Maßnahme beizulegen, die die Förderung begründet.
Dem Antrag ist ebenfalls eine Finanzierungsübersicht beizulegen, die alle kalkulierten Einnahmen und Ausgaben aufweist.
Zur Planungssicherheit für die Antragsteller sei folgender Hinweis gegeben: Die Zuwendungsbescheide für das Verfahren ergehen Mitte April beziehungsweise Mitte Oktober eines jeden Jahres.
Die Anträge sind bis zum 31. März und bis zum 30. September eines jeden Jahres einzureichen an: Bischöfliches Generalvikariat I B 3.2. Abteilung Jugend I Jugendstiftung I Mustorstraße 2 I 54290 Trier
Die Zuwendungsbescheide für das Verfahren ergehen Mitte April beziehungsweise Mitte Oktober eines jeden Jahres.
Ansprechbar : Nicole Hemmerling I Telefon 0651 9771-201 I E-Mail jugend(at)bistum-trier.de)